Wir liefern Ihnen die wichtigsten Informationen zum Kaufvertrag und Notartermin

Sorgen Sie mit unserer Hilfe dafür, dass der Hausverkauf reibungslos über die Bühne geht

Der Kaufinteressent ist gefunden, Ihre Sachen gepackt, das Umzugsunternehmen bestellt. Jetzt müssen Sie nur noch mit einem rechtsgültigen Kaufvertrag und dem Gang zum Notar Ihr Immobiliengeschäft besiegeln. Wir haben für Sie Informationen diesbezüglich zusammengestellt.

Vertrag

Mit einem rechtsgültigen Vertrag sorgen Sie für Sicherheit beim Immobilienverkauf. Wir nennen Ihnen zehn Punkte, auf die Sie bei der Erstellung achten müssen.

In einen Kaufvertrag gehören aktuelle und korrekte Anschriften – sowohl die des Verkäufers als auch die des Käufers. Außerdem muss aus dem Kaufvertrag hervorgehen, wer Verkäufer und wer Käufer ist.

Mit einem aktuellen Grundbuchauszug wird deutlich, dass Sie Ihr Haus verkaufen. Sie sollten hier zum Beispiel auch Angaben dazu machen, ob jemand ein Wegerecht an Ihrem Grundstück hat, um Rechtsfolgen zu vermeiden.

Möchten Sie nicht nur Ihr Haus veräußern, sondern auch Ihre Einbauküche oder Ihre Sauna? Nennen Sie diese Gegenstände im Kaufvertrag.

Aus dem Vertrag sollte hervorgehen, wie viel Ihr Haus kostet, damit später kein Streit entsteht.

Damit der Kaufpreis vollständig bei Ihnen ankommt, sollten Sie nicht nur Angaben zu Ihrem Bankkonto machen, sondern auch festhalten, wie und wann der Käufer den Preis begleicht.

Damit der Kaufpreis vollständig bei Ihnen ankommt, sollten Sie nicht nur Angaben zu Ihrem Bankkonto machen, sondern auch festhalten, wie und wann der Käufer den Preis begleicht.

Halten Sie gegebenenfalls Regelungen zur Löschung oder Übernahme der Grundschulden fest.

Legen Sie fest, wann Ihr Haus an seinen neuen Besitzer übergeht. Das ist wichtig, da zu diesem Zeitpunkt alle Pflichten auf ihn übergehen.

Damit der Käufer später nicht vom Kaufvertrag zurücktreten kann, sollten Sie die Mängel aufführen, die an Ihrem Haus vorliegen.

Sie wissen, dass Ihr Haus saniert werden muss? Sprechen Sie vorab mit dem Käufer und halten Sie diese und weitere Punkte, die von Interesse sein könnten, im Kaufvertrag fest.

Wir sind für Sie da, wenn es Ihnen zu kompliziert wird

Ist der Kaufvertrag nichts rechtsgültig, kann das für Sie als Verkäufer schwerwiegende Folgen haben. Im schlechtesten Fall hat der Käufer dann sogar das Recht, von diesem zurückzutreten.

Ein Haus verkaufen Sie wahrscheinlich nur einmal in Ihrem Leben. Setzen Sie daher auf jemanden wie uns, der Sie dabei professionell begleitet. Wir wissen nicht nur, wie ein rechtsgültiger Kaufvertrag aussehen muss, sondern vermitteln Sie auch an den passenden Notar. Denn ist der Kaufvertrag erst einmal unterschrieben, muss dieser noch beim einem Notartermin besiegelt werden.

Notartermin

Beim Notartermin besiegeln Sie Ihren Hausverkauf. Wir erläutern Ihnen in fünf Punkten den Ablauf.

Ein Notar informiert sowohl Sie als Verkäufer als auch den Käufer über die rechtlichen Auswirkungen des Immobiliengeschäfts. Vorteil eines Notars ist, dass er neutral agiert.

Für den Notar und den Eintrag ins Grundbuch werden ungefähr 1,5 Prozent des Kaufpreises fällig. In der Regel muss der Käufer diese Kosten aufkommen.

Als Verkäufer müssen Sie aber unter Umständen auch zahlen, zum Beispiel dann, wenn Sie Ihre Grundschuld löschen lassen möchten. Die Kosten hierfür richten sich nach der Höhe der eingetragenen Grundschuld.

Bedenken Sie, dass für die Notarkosten Sie und der Käufer gemeinschaftlich haften. Deswegen sollten sie diesen vorab auf seine Zahlungsfähigkeit prüfen.

Die genauen Kosten für einen Notar finden Sie im Gerichts- und Notarkostengesetz.

Der Notar verliest den Kaufvertag, beantwortet mögliche Fragen und ändert gegebenenfalls einzelne Punkte ab. Ist das erledigt, wird der Kaufvertrag unterschrieben und notariell beurkundet. Der Käufer verpflichtet sich nun unter anderem zur Zahlung des Kaufpreises. Ist der Kaufvertrag rechtsgültig, kann er nicht mehr von diesem zurücktreten – es sei denn, Sie haben ihm Mängel arglistig verschwiegen.

Sie und der Käufer bekommen den Vertrag nach dem Notartermin zugeschickt. Der Notar beantragt zudem eine sogenannten Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt. Dadurch wird dem Käufer ein Anrecht auf Ihr Haus eingeräumt.

Nach einiger Zeit bekommt der Käufer Post vom Finanzamt. Nun muss er die Grunderwerbsteuer entrichten, um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu bekommen. Dieses Dokument ist für die Eigentumsumschreibung erforderlich.

Nach anderthalb bis zwei Monaten muss der Käufer Ihnen den Kaufpreis überweisen. Erst dann beantragt der Notar die Umschreibung des Eigentums an das Grundbuchamt. Danach werden Sie und der Käufer vom Notar informiert.

Denken Sie daran, Ihre Gebäudeversicherung über den Eigentümerwechsel zu informieren. Mit dem Hausverkauf gehen die Pflichten auf den Käufer über.

Planen Sie für den gesamten Hausverkauf etwa sechs bis zwölf Monate ein. Bedenken Sie, dass erst einig Formalitäten erledigt sein müssen, bevor der Käufer Ihnen das Geld für Ihr Haus überweisen kann.

Wir begleiten Sie auf Wunsch zum Notar

Möchten Sie mehr zum Kaufvertrag und zum Notartermin erfahren? Beauftragen Sie uns mit dem Verkauf Ihres Hauses, informieren wir Sie gerne zu diesen Themen und übernehmen alle erforderlichen Schritte für Sie. Wir sind jederzeit für Sie da, wenn es um noch offene Fragen geht und begleiten Sie auf Wunsch zum Notartermin.

Möchten Sie beim Hausverkauf nichts riskieren? Dann überlassen Sie diesen einem Profi wie uns! Wir erzielen nicht nur einen angemessenen Preis für Ihr Haus, sondern sorgen auch dafür, dass später keine unliebsamen Überraschungen auf Sie warten.

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